Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Kassenbuch - Sept. 2020

  • Ist eine Zuschätzung von 5 % gerechtfertigt, wenn trotz Pflicht keine Kasse geführt wird?

    Wickelt der Steuerpflichtige Barverkäufe im Rahmen seiner ge-werblichen Tätigkeit dergestalt ab, dass die Kunden den Kauf-preis unmittelbar nach Kaufvertragsschluss in bar begleichen, ist er zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet.

    Die nachträgliche Buchung als Entnahme einer Kaufpreis-forderung und vermeintliche Vereinnahmung des Bargeldes im Privatvermögen führt nicht dazu, dass keine Bareinnahmen vor-liegen.

    Der Begriff der „Kasse“ i. S. d. § 146 Abs. 1 Satz 2 AO ist weit zu fassen.

    So lautet ein Beschluss des FG Hamburg im vorläufigen Rechts-schutzverfahren.

    Sachverhalt
    Bei dem Steuerpflichtigen handelt es sich um einen Nutzfahr-zeughändler.

    Der Großteil seiner Kunden bezahlt per Banküberweisung.

    Vereinzelt wurden Barzahlungen vereinnahmt.

    Diese wurden laut Angaben des Steuerpflichtigen direkt nach Zahlung privat entnommen.

    Da mit dieser Vorgehensweise keine Kasse vorlag ‒ so die Auf-fassung des Kfz-Händlers ‒ habe der Steuerpflichtige auch kein Kassenbuch geführt.

    Das sah das FA jedoch anders.
    Das FA erhöhte den Umsatz durch Zuschätzung um 5 %.

    Entscheidung
    Der Vorgehensweise des FA hat nun auch das FG zugestimmt.

    Allerdings hat das FG entgegen der Handhabung durch das FA die Zuschätzung auf den steuerpflichtigen Teil des Umsatzes beschränkt und auf den steuerfreien Teil des Umsatzes aufge-hoben.

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