Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umsatzsteuer - September 2015

  • § 1 UStG - Pkw-Überlassung
    an einen Gesellschafter-Geschäftsführer


    Die Pkw-Überlassung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer.

    Die Höhe der Steuer hängt nach Auffassung des BFH davon ab, ob die Überlassung als Gegenleistung für die Arbeit erfolgt oder aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses.

    Sachverhalt
    Die Klägerin, eine GmbH, hatte ihrem Gesellschafter-Ge-schäftsführer (A) im Arbeitsvertrag einen Anspruch auf ein Firmenfahrzeug eingeräumt.

    A durfte das Fahrzeug sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten nutzen.

    Im Anschluss an eine Außenprüfung erhöhte das FA die Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG in Höhe des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG für Fahrten des A zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte.

    Das FG Rheinland-Pfalz wies die Klage ab.

    Entscheidung
    Das FG hat die Klage nach Auffassung des BFH zu Unrecht abgewiesen, da es ohne weitere Feststellungen davon ausge-gangen ist, dass die Nutzungsüberlassung als Entgelt im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes für die Arbeits-leistung des A gewährt wurde.

    Vom FG ungeprüft blieb, ob die Voraussetzungen einer unent-geltlichen Wertabgabe – also einer Pkw-Nutzung aufgrund der Gesellschafterstellung – vorliegen.

    PRAXISHINWEIS
    Die Überlassung aufgrund der Gesellschafterstellung wäre steuerlich günstiger, da nur dann

    - nach Anwendung der 1 %-Regel
    - kein Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    - eine Kürzung um nicht vorsteuerbelastete Kosten

    erfolgt.

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