Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Sozialversicherungsrecht - Mai 2021

  • Vergünstigte Wohnungsüberlassung seit 2021 endlich sozialversicherungsfrei

    Seit 1. Januar 2020 gilt für die verbilligte Überlassung von Woh-nungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei der Ermitt-lung des lohnsteuerlichen Sachbezugswerts eine steuerliche Vergünstigung.

    Es wird ein Bewertungsabschlag von einem Drittel der orts-üblichen Miete vorgenommen.

    Danach unterbleibt der Ansatz eines Sachbezugswerts bei der Lohnsteuer, wenn die vom Arbeitnehmer gezahlte Miete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR/qm Kaltmiete beträgt (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG).

    Im Sozialversicherungsrecht wurde diese neue Regelung 2020 noch nicht umgesetzt.

    Ab 1.1.2021 gilt nun jedoch auch im Sozialversicherungsrecht die lohnsteuerliche Regel mit dem Bewertungsabschlag (§ 2 Abs. 4 Satz 1 SvEV).

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