Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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in Kooperation mit a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Vergnügungsteuer - Mai 2018

  • Ein Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungsteuerpflicht

    Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem Eilantrag der Antragstellerin, einer Veranstaltungsagentur, gegen die Veran-lagung zur Vergnügungsteuer stattgegeben.

    Die Antragstellerin veranstaltete in den Jahren 2015, 2016 und 2017 das Festival „World of Elements“ im Fort Asterstein in Koblenz.

    Mit zwei Bescheiden zog die Stadt Koblenz die Antragstellerin zur Vergnügungsteuer für die drei Veranstaltungen in fünf-stelliger Höhe heran.

    Der Steuerbemessung wurden die erzielten Eintrittsentgelte zu-grunde gelegt und mit dem Steuersatz von 20 v. H. belegt.

    Nach der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Koblenz sind unter anderem Tanzveranstaltungen als Vergnügungen gewerb-licher Art der Besteuerung unterworfen.

    In dem von der Antragstellerin angestrengten Eilverfahren be-gehrte diese die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide.

    Der Eilantrag hatte Erfolg.

    Die Vergnügungsteuerbescheide der Antragsgegnerin, so die Koblenzer Richter, seien rechtswidrig.

    Die maßgebliche Bestimmung der Vergnügungsteuersatzung der Antragsgegnerin sei nicht verfassungskonform.

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