Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - März 2013

  • § 35a EStG - Nachträglicher Einbau
    von Kachelofen und Schornstein ist begünstigt


    Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Hand-werkerleistungen kann sowohl beim nachträglichen Einbau eines Kachelofens als auch eines Edelstahlschornsteins im Einfamilienhaus in Anspruch genommen werden, so das Urteil des FG Sachsen in einem nachträglich veröffentlichten und mittlerweile rechtskräftigen Urteil.

    Insoweit kommt der Abzug von 20 % der Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, höchstens 1.200 EUR in Betracht, sofern es keine öffentlich geförderte Maßnahme ist, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Begründung
    Nach Auffassung der Richter hängt die Inanspruchnahme nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines bereits im Haushalt vorhandenen Gegenstands dient. Dieser kann auch als neues Gebilde hergestellt werden.

    Der Begriff der Modernisierung in § 35a EStG verlangt nicht, dass nach Abschluss einer Modernisierung eine modernere handwerkliche Gestaltung als zuvor vorliegen muss.

© 2013 - IWW Institut