Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umsatzsteuergesetz - Juli 2013

  • § 4 UStG - Steuerpflicht
    bei kurzfristiger Beherbergung von Erntehelfern


    Die Beherbergung von Erntehelfern für wenige Wochen gegen Entgelt durch einen Landwirt ist umsatzsteuerpflichtig und nicht nach § 4 Nr. 12a Satz 2 UStG befreit, da er Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält.

    Ob eine kurzfristige oder dauerhafte Vermietung vorliegt, ist nicht nach der tatsächlichen Dauer, sondern aus der Absicht des Vermieters abzuleiten.

    Auch länger praktizierte Tagesmietverhältnisse können zur nicht mehr kurzfristigen Vermietung führen.

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