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Grundsteuerreform - April 2022
- Erklärungspflicht ab 1.7.2022
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform sind Eigentümer von in Deutschland gelegenen Grundstücken ab dem 1.7.2022 dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Neubewertung der Grund-stückswerte und zur Ermittlung der Grundsteuer ans Finanz-amt zu übermitteln.
Die Erklärung ist in elektronischer Form über das Portal ELSTER zu übermitteln und muss bis spätestens 31.10.2022 beim Finanzamt eingehen.
Das Niedersächsische Finanzministerium wies in einer Presse-mitteilung vom 03.02.2022 darauf hin, dass in der Erklärung lediglich folgende Angaben zu machen sind:
Adresse + Flächengröße des Grundstücks sowie der Gebäude-flächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen.
PRAXISTIPP
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen beim Ausfüllen dieser elektronischen Erklärung nur Steuerberater helfen, nicht da-gegen Lohnsteuerhilfevereine.
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