Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Mietrecht - April 2021

  • Reduzierung der Gewerberaummiete für ein geschlos-senes Geschäft im Lockdown

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass für ein von staatlicher Schließungsanordnung aufgrund von Corona-Schutzmaßnah-men betroffenes Ladenlokal ein angepasster Mietzins zu zahlen ist.

    Sachverhalt
    Die Beklagte betreibt einen Textileinzelhandel.

    Die Miete für den Monat April 2020 zahlte sie unter Berufung darauf nicht, dass sie in der Zeit vom 19. März 2020 bis ein-schließlich 19.04.2020 ihr Geschäft aufgrund der Schließungs-anordnung nicht öffnen konnte.

    Sie ist der Ansicht, dass die Miete für den Zeitraum der Schlie-ßung auf „Null“ reduziert sei und beruft sich dabei auf einen Mangel des Mietobjekts (§ 536 BGB).

    Entscheidung
    Das LG Chemnitz hatte die Beklagte zur Zahlung der voll-ständigen Miete verurteilt.

    Die hiergegen eingelegte Berufung hatte vor dem OLG teilweise Erfolg.

    Das OLG (OLG Dresden 24.2.21, 5 U 1782/20) geht davon aus, dass es auf das Vorliegen eines Mangels des Mietobjekts nicht ankomme.

    Allerdings sei infolge des Auftretens der Coronapandemie und der staatlichen Schließungsanordnung eine Störung der (gro-ßen) Geschäftsgrundlage eingetreten, sodass eine Reduzierung der Kaltmiete um 50 % gerechtfertigt sei.

© 2021 - IWW Institut