Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umsatzsteuer - Oktober 2011

  • Keine Steuerbefreiung für Verkehrstherapien, die auf MPU vorbereiten

    Leistungen einer Verkehrspsychologin, die Kraftfahrer auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereitet, sind nach dem Urteil des FG Münster (9.8.11, 15 K 812/10 U, Rev. zugelassen) nicht als ähnliche heilberufliche Tätigkeit i.S. von § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.

    Eine Diplom-Psychologin, führt individualpsychologische Verkehrstherapien durch, die ihre Patienten auf die MPU zur Wiedererlangung der wegen Alkohols am Steuer oder anderer Verkehrsverstöße entzogenen Fahrerlaubnis vorbereiten sollen.

    Das beklagte FA behandelte diese Tätigkeit als umsatzsteuerpflichtig. Das FG wies die Klage ab, da Hauptziel der Verkehrstherapien nicht die Behandlung von Krankheiten sei. Dass die Wiedererlangung bzw. Erhaltung der Fahrerlaubnis nicht die alleinige Zielsetzung sei, sondern daneben auch die Änderung und die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Patienten, ändere daran nichts, da es sich um nichtmedizinische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Lebensführung handele.

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