Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Erbrecht - Mai 2018

  • Kein Ehegattenerbrecht, wenn Eheleute in Scheidung leben

    § 1933 Abs. 1 S. 1 BGB schließt das gesetzliche Ehegatten-erbrecht aus, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

    Die Gleichstellung mit den Rechtsfolgen einer rechtskräftigen Auflösung der Ehe beruht auf der Überlegung, dass die Betei-ligung des überlebenden Ehegatten am Nachlass nach Rechts-hängigkeit eines auf Beendigung der Ehe gerichteten gericht-lichen Verfahrens nicht mehr von dem Zufall abhängen soll, ob der Erblasser die Rechtskraft einer eheauflösenden Entschei-dung noch erlebt.

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