Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Juli 2021

  • § 21 EStG - Vermietung eines Hausboots führt zu Ein-künften aus Vermietung und Verpachtung

    Einkünfte, die durch die Vermietung eines festverankerten Hausboots an Feriengäste erzielt werden, sind als Vermietungs-einkünfte zu versteuern.

    Sachverhalt
    Im Streitfall vermietete die Steuerpflichtige ein festverankertes Hausboot an Feriengäste.

    Das Boot konnte beheizt und ganzjährig genutzt werden.

    In ihren Steuererklärungen gab sie gewerbliche Einkünfte an mit der Begründung, die von ihr durchgeführte Gästebeher-bergung sei professionell und gehe über eine Vermögensver-waltung hinaus.

    Zudem erbringe sie Sonderleistungen an ihre Gäste, wie zum Beispiel bezogene Betten, Gestellung von Fahrrädern oder einen Wäscheservice.

    Im Rahmen ihrer Gewinnermittlung nahm die Steuerpflichtige Sonderabschreibungen, die nur für gewerbliche Einkünfte vor-gesehen sind, in Anspruch.

    Dabei legte sie eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren für das Hausboot zugrunde.

    Das FA ging dagegen von Vermietungseinkünften (§ 21 EStG) aus, lehnte die Gewährung von Sonderabschreibungen ab und legte bei dem Hausboot eine betriebsgewöhnliche Nutzungs-dauer von 20 Jahren zugrunde.

    Entscheidung
    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
    Das Finanzgericht entschied, dass die Vermietung des Haus-boots nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung verlassen habe.

    Die Vermietung habe von der Steuerpflichtigen ohne Beschäf-tigung zusätzlichen Personals nebenbei organisiert werden kön-nen.

    Das Geschäft sei auch nicht auf einen täglichen Gästewechsel ausgerichtet gewesen und das Einchecken habe nicht persönlich erfolgen müssen.

    Die von ihr angebotenen weiteren Leistungen würden keine für die Vermietung von Ferienwohnungen unüblichen Sonder-leistungen darstellen.

    Hinsichtlich der betrieblichen Nutzungsdauer des Hausboots ging das FG von einer 30-jährigen Nutzungsdauer aus.

    Das Hausboot sei nicht motorisiert, sondern fest verankert und werde zum Wohnen genutzt.

    Die Wohnräume würden auf Pontons ruhen, deren betriebliche Nutzungsdauer in der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt“ mit 30 Jahren ange-geben werde.

    Im Streitfall konnte sich die längere Nutzungsdauer jedoch aufgrund des im Gerichtsverfahren zu beachtenden Verböse-rungsverbots nicht über eine verminderte Abschreibung aus-wirken.

    Beachten Sie ...
    Es bleibt mithin bei der vom Finanzamt angesetzten Nutzungs-dauer von 20 Jahren.

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