Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Grunderwerbsteuer II - Juli 2011

  • Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerb-steuern sofort abziehbar

    Vereinigen sich - zum Beispiel durch den Zukauf weiterer Gesellschaftsanteile - mindestens 95 Prozent der Gesellschaftsanteile einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters, muss dieser auf die der Gesellschaft gehörenden Grundstücke Grunderwerbsteuern zahlen.

    Das gilt auch dann, wenn der Gesellschafter die Anteile ganz oder teilweise nur "mittelbar" über eine weitere, von ihm beherrschte Gesellschaft hält.

    In dem vom BFH zu entscheidenden Fall musste nach diesen Regeln eine GmbH Grunderwerbsteuern auf die Grundstücke einer Tochtergesellschaft zahlen, nachdem ihr deren Geschäftsanteile zu einem Teil durch eine sog. Sacheinlage zugeführt worden waren; die restlichen Anteile an der Tochtergesellschaft hielt eine weitere Tochtergesellschaft der GmbH.

    Der BFH hat nun entschieden, dass die Grunderwerbsteuern den sofort abziehbaren Betriebsausgaben der GmbH und nicht den Anschaffungskosten der eingelegten Anteile zuzuordnen sind.

    Besteuerungsobjekt der Grunderwerbsteuer bei der Anteilsvereinigung ist nicht der Erwerb der Gesellschafts-anteile, sondern ein fiktiver Erwerb der Grundstücke.
    Deshalb fehlt es an dem für die Einordnung als Anschaffungskosten erforderlichen inhaltlichen ("finalen") Bezug zum Vorgang des Anteilserwerbs (Urteil vom 20.4.2011, Az: I R 2/10).

    Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 22.6.2011

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