Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Jan. 2021

  • § 4 EStG - Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung hat keine Auswirkung auf Veräußerungsgewinn

    Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der Unterschiedsbetrag zwi-schen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn.

    Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsent-nahme für die Privatnutzung bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt keine Gewinnkorrektur.
    So lautet ein aktuelles Urteil des BFH.

    Sachverhalt
    Im Streitfall nutzte der Steuerpflichtige einen Pkw, den er im Jahr 2008 angeschafft und seinem Betriebsvermögen zuge-ordnet hatte, zu 25 % für seine freiberufliche Tätigkeit und zu 75 % für private Zwecke.

    Ab dem Jahr 2008 berücksichtigte das FA bei der Einkommen-steuerveranlagung des Steuerpflichtigen einerseits antrags-gemäß AfA für den Pkw.

    Andererseits erfasste das FA wegen der privaten Nutzung des betrieblichen Pkw auch Betriebseinnahmen i. H. v. 75 % der für das Fahrzeug entstandenen Aufwendungen einschließlich der AfA.

    Dies führte dazu, dass der steuermindernde Effekt der AfA in-folge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaft-licher Betrachtung zu drei Viertel „neutralisiert“ wurde.

    Der Steuerpflichtige setzte daher, als er das Fahrzeug 2013 nach vollständiger Abschreibung der Anschaffungskosten ver-kaufte, lediglich ein Viertel des Verkaufserlöses als Betriebs-einnahme an.

    Das FA versteuerte dagegen ungeachtet des Anteils der pri-vaten Nutzung den vollen Verkaufserlös.

    Entscheidung
    So sieht dies auch der BFH.

    Er entschied, dass der Veräußerungserlös trotz vorangegan-gener Besteuerung der Nutzungsentnahme in voller Höhe als Betriebseinnahme zu berücksichtigen ist.
    Er ist weder anteilig zu kürzen, noch findet eine gewinn-mindernde Korrektur in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA statt.

    Diese Rechtsauffassung basiert auf dem Umstand, dass die Be-steuerung der Privatnutzung eines Wirtschaftsgutes des Be-triebsvermögens in Form der Nutzungsentnahme und dessen spätere Veräußerung zwei unterschiedliche Vorgänge darstellen, die getrennt zu betrachten sind.

    Aus dem Gesetz, insbesondere aus § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG, lässt sich kein anderes Ergebnis herleiten.

    In der Besteuerung des vollständigen Veräußerungserlöses ist nach Auffassung des BFH auch kein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und das objektive Nettoprinzip zu sehen.

© 2020 - IWW Institut