Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Jan. 2020

  • Wichtige Steueränderungen:
    Reisekosten - Verpflegungspauschbeträge werden erhöht


    Bei beruflichen Auswärtstätigkeiten und bei doppelter Haus-haltsführung können Verpflegungspauschbeträge als Werbungs-kosten abgesetzt werden.

    Deren Höhe richtet sich nach der Abwesenheitsdauer von der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung.

    Seit 2014 gibt es nur noch zwei Verpflegungspauschbeträge (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG).

    Im Gegensatz zu Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten werden Verpflegungspauschbeträge bei längerfristigen Aus-wärtstätigkeiten stets nur für die ersten drei Monate an der-selben Tätigkeitsstätte berücksichtigt.

    Ab dem 1. Jan. 2020 werden die Verpflegungspauschbeträge angehoben (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG, geändert durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektro-mobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“).

    Der Verpflegungspauschbetrag beträgt ab 01.01.2020 für die Abwesenheitsdauer von 24 Sunden statt 24,00 EUR dann 28,00 EUR.

    Für die Zeit von 8 bis 24 Stunden Abwesenheit wird statt 12,00 EUR ein Betrag von 14,00 EUR angesetzt.

    Beträgt die Abwesenheit weniger als 8 Stunden, bleibt es dabei, dass kein Pauschbetrag besteht.

    Für den An- und Abreisetag werden unabhängig von der Ab-wesenheitsdauer statt der bisher 12,00 EUR nunmehr 14,00 EUR gewährt.

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