Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Abgabenordnung - Jan. 2019

  • § 110 AO - Wiedereinsetzung:
    Fax muss vollständig innerhalb der Frist übermittelt worden sein


    Wird zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Faxgerät genutzt, ist eine ausreichende Zeitreserve einzu-planen, um einen vollständigen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.

    So lautet ein aktuelles Urteil des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

    Sachverhalt
    Die Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz wurde am letzten Tag der Frist abgeschickt.

    Laut Faxgerät der Berufungsinstanz hatte die Übertragung der Begründung um 23:59 Uhr begonnen.

    Sie dauerte eine Minute und 14 Sekunden.

    Um 0:00 Uhr des Folgetags begann eine weitere Übertragung der Berufungsbegründung, die eine Minute und 12 Sekunden dauerte.

    In beiden Fällen war als Eingang der Berufungsbegründung der Folgetag vermerkt worden.

    Entscheidung
    Die Berufungsinstanz wertete das als Nichteinhaltung der Be-rufungsfrist.

    Auch die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde abgelehnt.

    Der BGH führt hierzu aus:
    Nutzt ein Rechtsanwalt zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Telefaxgerät, hat er bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24:00 Uhr des letzten Tages der Frist zu rechnen ist.

    Dabei hat der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts in Rechnung zu stellen und eine ausreichende Zeit-reserve einzuplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übermitteln-den Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.

© 2018 - IWW Institut