Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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D-24589 Nortorf .

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Aktuelle Steuernews

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Bewertung - Aug. 2021

  • Ermittlung des Einheitswerts eines Flachdachgebäudes

    Der BFH hatte die Frage zu klären, in welchem Umfang der Rauminhalt von Flachdachbauten oberhalb aufgehängter De-cken (sog. Staubdecken) in die Ermittlung des Gebäudewerts Eingang findet.

    Er hat dabei dem Ansinnen der Klägerin, den Raum zwischen abgehängter Decke und Flachdachdecke nur zu einem Drittel des Raumvolumens anzusetzen, eine klare Absage erteilt.

    Erläuterungen
    Ein Flachdachgebäude fällt nicht unter die begünstigende Drit-tel-Regelung.

    Der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach ist kein ausgebautes Dachgeschoss i. S. d. Bewer-tungsrichtlinie.

    Nichts anderes ergibt sich aus der DIN 277.

    Auch aus § 85 BewG i. V. m. Abschn. 37 BewRGr kann die Ein-beziehung von Flachbauten in die Drittel-Regelung nicht herge-leitet werden.

    Die geringere Bewertung nicht ausgebauter Dachgeschosse ist wegen der verminderten Nutzbarkeit gerechtfertigt.

    Demgegenüber mindert die Einziehung einer abgehängten De-cke nicht den Wert und die Nutzbarkeit eines Vollgeschosses und schafft auch kein separat zu bewertendes Dachgeschoss.

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