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Einkommensteuer - April 2023
- § 3 EStG - Behandlung von
Pflegegeldern für die intensiv-pädagogische Betreuung von
Jugendlichen
Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung meh-rerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. d. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittel-baren Förderung der Erziehung.
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob Pflegegelder für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher durch die Steuerpflichtige steuerfreie Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG sind.
Entscheidung
Nach der vorgenannten Vorschrift sind u. a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln steuerfrei, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung unmittelbar zu fördern.
Ersetzen die Pflegegeldzahlungen den sachlichen und zeit-lichen Aufwand der Pflegeeltern nicht und ist dies auch nicht beabsichtigt, sind sie als steuerfreie Beihilfe i. S. d. § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG anzusehen.
Am Charakter einer Beihilfe i. S. d. § 3 Nr. 11 EStG fehlt es hingegen, wenn die Pflegegelder für Erziehungsleistungen ge-zahlt werden, die im Rahmen eines entgeltlichen Austausch-geschäfts erbracht werden.
Pflegegelder, die an die Betreiber von Einrichtungen und sonstiger Formen betreuten Wohnens i. S. d. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen, weil typi-sierend davon auszugehen ist, dass sie die Sachkosten in angemessenem Umfang ersetzen und die Erziehungsleistungen vergüten.
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