Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Vermeidung unbilliger Härten - Sept. 2021

  • Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Regentief „Bernd“

    Durch die Unwetter am 14. und 15.7.2021 sind insbesondere in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beträcht-liche Schäden durch Hochwasser entstanden.

    Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

    Die Finanzverwaltungen beider Bundesländer halten es daher für angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.

    In weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlassen regeln die Landesfinanzministerien:

    - Die Gewährung von Stundungsmaßnahmen

    - Die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

    - Den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen

    - Den Nachweis des Verlusts von Buchführungsunterlagen

    - Vergünstigungen bei den Ertragsteuern

    - Vergünstigungen bei der Grundsteuer

    - Vergünstigungen bei der Gewerbesteuer

    PRAXISTIPP
    Besonders wichtig erscheint der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen.

    Sind unmittelbar durch das Schadensereignis Buchführungs-unterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nach-teiligen Folgerungen zu ziehen.

    Der betroffene Steuerpflichtige sollte die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nach-weisen oder glaubhaft machen.

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