Aktuelle Steuernews
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Corona-Bonus für Pflegebranche - Okt. 2022
- Kreis der Anspruchsberechtigten
erweitert
Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine neue Rege-lung für die Pflegebranche geschaffen.
Die Rede ist von § 3 Nr. 11b EStG, bei der ein Arbeitgeber bis zu 4.500 EUR an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter steuerfrei auszahlen darf.
Voraussetzungen
Diese Zahlungen müssen zum ohnehin geschuldeten Arbeits-lohn geleistet werden und es ist nur ein bestimmter Personen-kreis begünstigt.
Begünstigt sind Zahlungen ab dem 18.11.2021 bis 31.12.2022.
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind übrigens nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in diesen Einrichtungen tätige Arbeit-nehmer, also auch Auszubildende, Freiwillige i. S. d. § 2 des Bundesfreiwilligengesetzes und Freiwillige i. S .d. § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes im freiwilligen sozialen Jahr.
Auch Personen, die in diesen Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden, können die neue Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.
PRAXISTIPP
Nicht nur Mitarbeitende klassischer Pflegeeinrichtungen profi-tieren von dem steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 4.500 EUR.
Auch Angestellte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Arzt- sowie Zahnarztpraxen sind be-günstigt.
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