Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Corona-Bonus für Pflegebranche - Okt. 2022

  • Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert

    Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine neue Rege-lung für die Pflegebranche geschaffen.

    Die Rede ist von § 3 Nr. 11b EStG, bei der ein Arbeitgeber bis zu 4.500 EUR an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter steuerfrei auszahlen darf.

    Voraussetzungen
    Diese Zahlungen müssen zum ohnehin geschuldeten Arbeits-lohn geleistet werden und es ist nur ein bestimmter Personen-kreis begünstigt.
    Begünstigt sind Zahlungen ab dem 18.11.2021 bis 31.12.2022.

    Anspruchsberechtigung
    Anspruchsberechtigt sind übrigens nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in diesen Einrichtungen tätige Arbeit-nehmer, also auch Auszubildende, Freiwillige i. S. d. § 2 des Bundesfreiwilligengesetzes und Freiwillige i. S .d. § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes im freiwilligen sozialen Jahr.

    Auch Personen, die in diesen Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden, können die neue Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

    PRAXISTIPP
    Nicht nur Mitarbeitende klassischer Pflegeeinrichtungen profi-tieren von dem steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 4.500 EUR.

    Auch Angestellte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Arzt- sowie Zahnarztpraxen sind be-günstigt.

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