Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Juni 2021

  • FAZ-Abo eines Vorstandsmitglieds einer Bank rechtfertigt keinen Werbungskostenabzug

    Aufwendungen für den Bezug der (FAZ) Frankfurter Allgemeine Zeitung sind selbst dann keine Werbungskosten, wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines Bankvor-standsmitglieds handelt.

    Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf liegen nicht abzieh-bare Aufwendungen der Lebensführung vor.

    Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung können grund-sätzlich nicht als Erwerbsaufwendungen abgezogen werden.

    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn eine nahezu aus-schließliche betriebliche oder berufliche Verwendung als sicher erscheint.

    Letzteres ist bei der FAZ aber nicht der Fall.

    Die FAZ enthält in großem Umfang auch Informationen über Politik, Kultur und Sport.

    Ihre Lektüre befriedigt daher (zumindest in erheblichem Um-fang) auch private Interessen.

    Beachten Sie ...
    Die Aufwendungen können auch nicht ‒ etwa infolge einer Schätzung ‒ teilweise zum Abzug als Werbungskosten zuge-lassen werden.

    Denn es lässt sich nicht nach objektiven Kriterien bestimmen, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird.

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