Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Fahrtkosten - Juni 2011

  • Reisekosten eines Arbeitnehmers bei Verwendung des eigenen Pkw - Verfassungsbeschwerde eingelegt

    Verwendet ein privater Arbeitnehmer seinen privaten Pkw für eine Dienstreise, darf er nach Ansicht des BFH nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer und nicht die Wegstreckenentschädigung von 0,35 Euro ansetzen, die die in einigen Bundesländern öffentlich Bediensteten gewährt wird.

    Dagegen wehrt sich der Arbeitnehmer mit einer Verfassungsbeschwerde.

    Hintergrund:

    Führt ein Arbeitnehmer Dienstreisen mit dem eigenen Pkw durch, darf er die dabei entstehenden vom Arbeitgeber nicht erstatteten Kfz-Kosten als Werbungskosten abziehen.

    Entweder weist er hierzu im Einzelnen die tatsächlichen Kosten pro Kilometer nach. Oder er darf – ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kfz-Gesamtkosten – nur die pauschalen Kilometersätze ansetzen, die die Finanzverwaltung festgesetzt hat, also 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer (R 9.5 Abs. 1 Satz 5 LStR). Ein pauschaler Kilometersatz in Anlehnung an die reisekostenrechtlichen Werte (Wegstreckenentschädigung) kommt nicht in Betracht (BFH, Beschluss vom 15.3.2011, Az: VI B 145/10).

    Praxishinweis:

    Der Arbeitnehmer gibt sich mit der Ungleichbehandlung nicht zufrieden. Er hat Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az: 2 BvR 1008/11).

© 2011 - IWW Institut