Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Juli 2014

  • § 20 EStG - Zufluss
    von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen


    Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.

    Der BFH hat erneut seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach auch Gutschriften über wieder angelegte Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 EStG führen können.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung hierfür ist der Zufluss im Sinne von § 11 EStG, der erfolgt, wenn der Steuerpflichtige über die Beträge wirtschaftlich verfügen kann.

    Eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten kann einen Zufluss bewirken, ebenso die Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, dass ein Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet sein soll (sog. Novation).

    In einer derartigen Vereinbarung kann eine Verfügung des Gläubigers über die bisherige Forderung vorliegen, die einkom-mensteuerrechtlich so zu werten ist, als ob der Schuldner die Altschuld durch tatsächliche Zahlung beglichen (= Zufluss beim Gläubiger) und der Gläubiger den vereinnahmten Betrag infolge des neu geschaffenen Verpflichtungsgrundes dem Schuldner sofort wieder zur Verfügung gestellt hätte (= Wiederabfluss des Geldbetrages beim Gläubiger).

    Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Gläubiger (der Anleger) im Zeitpunkt der Novation oder der Gutschrift in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen ist, die Auszahlung ohne weiteres Zutun des leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbei-zuführen.
    Dabei kommt es entscheidend auf die Sicht des Leistungs-empfängers (Kapitalanlegers) in dem Zeitpunkt an, in dem er aus seiner Sicht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erstmals erlangt.

    PRAXISHINWEIS
    Die Entscheidung des BFH zeigt einmal mehr, welche Risiken die Beteiligung an derartigen Systemen bergen, indem der Fiskus von einem fiktiven Zufluss steuerpflichtiger Erträge ausgeht, die der Steuerpflichtige tatsächlich überhaupt nicht erhalten hat!

    Die Besteuerung kann nur dann vermieden werden, wenn der Nachweis gelingt, dass der Schuldner im maßgeblichen Zu-flusszeitpunkt zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig war.

    Dabei gelten folgende Grundsätze:

    Von der Wertlosigkeit des Anspruchs auf Rückzahlung der Anlagesumme ist im Regelfall nicht auszugehen, solange ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betreibers des Schneeballsystems noch nicht gestellt wurde.

    Von einem nicht mehr leistungsbereiten und leistungsfähigen Betreiber des Schneeballsystems kann erst ausgegangen werden, wenn dieser auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und statt-dessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt.

    Allerdings steht einer solchen Verweigerung oder Ver-schleppung der Auszahlung nicht gleich, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahe-legt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern, die vom Anleger angeforderten Teilbeträge jedoch auszahlt.

© 2014 - IWW Institut