Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Gesetzgebung - Januar 2023

  • Neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen be-schlossen

    Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.

    Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der EU geben.

    Am 10.11.2022 hat der Bundestag den von der Bundesregie-rung vorgelegten Gesetzentwurf zur Zusammenarbeit der Ver-waltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Moder-nisierung des Steuerverfahrensrechts gebilligt.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Fi-nanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind.

    Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

    In dem Gesetz heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen.

    Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten („air-bnb“), der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden.

    Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften.

    Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Ein-künfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Heraus-forderung dar.

    Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Ein-künfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden.

    Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln.

    Von den Plattformbetreibern könnten erforderliche Auskünfte regelmäßig nicht erlangt werden.

    Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Plattform-betreiber im Ausland ansässig seien und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werde.

    Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen nun verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen.

    Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern.

    Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitglieds-ländern geplant.

    Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor.

    Diese Außenprüfungen sollen zeitnah durchgeführt und be-schleunigt werden.

    Darüber hinaus enthält das Gesetz auch verschärfende Rege-lungen im Rahmen der Mitwirkungspflichten der Steuerpflich-tigen bei Außenprüfungen.

    So ist etwa die Möglichkeit der Festsetzung eines sogenannten „Mitwirkungsverzögerungsgeldes“ i. H. v. 75 EUR pro Tag, maximal für 150 Tage vorgesehen, wenn der Steuerpflichtige vom Prüfer angeforderte Unterlagen nicht vorlegt.

© 2023 - IWW Institut