Büro von Harald Sievers

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Steuerberater .
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Jan. 2022

  • § 3b EStG -
    Ist die Theaterbetriebszulage steuerfreier Arbeitslohn?


    Eine Theaterbetriebszulage bleibt dann steuerfrei, wenn die Zu-lage nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit ist, sondern neben dem gleichbleibenden Bruttolohn gezahlt wird. Das hat der BFH aktuell entschieden.

    Grundsatz
    Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.

    Sachverhalt und Entscheidung
    Im Streitfall hatte eine Theater-GmbH die steuerfrei belassene Theaterbetriebszulage neben dem Grundlohn geleistet.

    Sie war nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die ge-samte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit der Steuerpflichtigen.

    In den tarifvertraglichen Regelungen und im Arbeitsvertrag der Steuerpflichtigen wurde hinreichend zwischen der Grundver-gütung, der steuerfreien und der steuerpflichtigen Theaterbe-triebszulage, letztere als (variable) Grundlohnergänzung, unter-schieden.

    Die der Steuerpflichtigen von der GmbH steuerfrei gezahlten Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit überstiegen auch nicht die nach § 3b EStG höchstens steuerfrei bleibenden Prozentsätze.

    Der maßgebliche Stundenlohn überschritt auch den Betrag von 50 EUR nicht, sodass der BFH die Entscheidung der Vorinstanz, dass es sich bei den an die Steuerpflichtigen ausgezahlten Zu-schlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit um gemäß § 3b EStG steuerfreien Arbeitslohn handelte, bestätigte.

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