Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Sozialrecht - Febr. 2018

  • Volles Elterngeld bei Gewinnverzicht

    Verzichtet der Gesellschafter für den Zeitraum des Elterngeld-bezugs auf den Gewinn, so ist der im Steuerbescheid ausge-wiesene Jahresgewinn nicht mehr anteilig als Einkommen an-zurechnen.

    Dies hat das Bundessozialgericht aktuell entschieden.

    Sachverhalt
    Die Klägerin führte mit ihrem Bruder eine Steuerkanzlei in Form einer GbR.

    In einem Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag war geregelt, dass ein wegen Elternzeit nicht beruflich tätiger Sozius keinen Ge-winnanteil erhält.

    Die Steuerberaterin bekam im November 2014 eine Tochter. Nach den gesonderten Gewinnermittlungen der GbR betrug ihr Gewinnanteil in der anschließenden Elternzeit jeweils 0 %.

    Während dieser Zeit tätigte die Steuerberaterin auch keine Ent-nahmen von ihrem Gesellschafterkonto.

    Trotz des Verzichts auf den Gewinnanteil berücksichtigte die Elterngeldstelle auf der Grundlage des Steuerbescheids für das Jahr 2013 einen anteiligen Gewinn im Bezugszeitraum und be-willigte der Mutter deshalb lediglich das Mindestelterngeld in Höhe von 300 EUR monatlich.

    Entscheidung
    Das BSG verurteilte die Elterngeldstelle nunmehr zur Zahlung des Elterngelds ohne Anrechnung von Einkommen i. H. des Höchstbetrags von 1.800 EUR monatlich. Einen Rückgriff auf den Steuerbescheid und eine Zurechnung von fiktiven Ein-künften sehe das Gesetz nicht vor, so das Urteil des BSG.

    PRAXISTIPP
    Personengesellschafter, die künftig Elterngeld beanspruchen möchten, sollten eine Vereinbarung mit dem Ziel treffen, nach der Geburt eines Kinds das volle Elterngeld abzuschöpfen.

    Seit einer „Vereinfachung“ im Jahr 2012 sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Anrechnung fiktiver Einkünfte nicht mehr vor.

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