Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Sept. 2014

  • § 8 EStG - Kein unterjähriger
    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode möglich


    Die Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung der geldwerten Vor-teile für die private Nutzung eines Dienstwagens findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug verwendet.

    Ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Methode zur Fahrten-buchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nach Meinung des BFH unzulässig.

    Sachverhalt
    Streitig war, ob ein Arbeitnehmer hinsichtlich der Besteuerung seiner privaten Dienstwagennutzung (§ 8 Abs. 2 EStG) von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode auch im laufenden Kalenderjahr wechseln kann.

    Entscheidung
    Dies hat der BFH verneint und entschieden, dass die Fahrten-buchmethode nicht allein schon dann anzuwenden ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt wird, das lediglich das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten nachweist.

    § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG setzt weiter voraus, dass zum einen der Wert der Privatnutzung als Teil der gesamten Kraft-fahrzeugaufwendungen angesetzt wird und zum anderen, dass die durch Belege nachzuweisenden Kosten die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen umfas-sen.

    Die Fahrtenbuchmethode gründet auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die vollständig dokumentierten Strecken im Fahrtenbuch einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage andererseits. Dies erfolgt durch den Ansatz der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen mittels belegmäßiger Erfassung der durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen.

    Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der gesamten Fahrzeugaufwendungen sowie der aus der Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs folgenden Berücksichtigung der Gesamt-fahrleistung des Fahrzeugs kann der Steuerpflichtige nur dann statt der 1 %-Regelung die Fahrtenbuchmethode wählen, wenn er das Fahrtenbuch mindestens für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt.

    Denn nur mit einer mindestens den gesamten Veranlagungs-zeitraum einbeziehenden Betrachtungsweise lässt sich der zu versteuernde Privatanteil an der Gesamtfahrleistung nach Maßgabe der insgesamt entstehenden Aufwendungen für das Kraftfahrzeug belegen.

    Dieser Auffassung steht auch § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht entgegen, auch wenn dort jeweils auf den Kalendermonat bezogene Werte zugrunde gelegt werden.

    Der Monatsbezug regelt lediglich den Zuflusszeitpunkt des Nutzungsvorteils.

© 2014 - IWW Institut