Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Steuerstrafrecht - Nov. 2018

  • Manipulationssoftware: Apotheken-Betriebserlaubnis eingezogen

    Das VG Aachen hat den Widerruf einer Apotheken-Betriebs-erlaubnis wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit gemäß § 4 ApoG bestätigt und dabei auf die steuerstrafrechtliche Verurteilung des Apothekers abgestellt.

    Der Apotheker war zuvor wegen Steuerhinterziehung von rund 238.000 EUR zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten ver-urteilt worden.

    Durch eine Steuer-CD kamen die Behörden darauf, dass er Kapitalerträge nicht erklärt und eine Manipulationssoftware ver-wendet hatte.

    Die vom Apotheker vorgebrachten strafrechtlichen Milderungs-gründe (Geständnis, günstige Sozialprognose, auflagenfreie Bewährung und Schadenswiedergutmachung) überzeugten das VG im verwaltungsrechtlichen Verfahren nicht.

    PRAXISTIPP
    Unzuverlässigkeit i. S. des § 4 ApoG setzt nicht notwendiger-weise spezifisch apothekenrechtliche Verfehlungen voraus.

    Vielmehr sind bereits Verstöße gegen allgemeine Pflichten eines Gewerbetreibenden hierfür ausreichend (BVerwG 28.8.95, 3 B 7.95; OVG NRW 31.8.06, 13 A 1190/05).

    Neben der Entziehung der Betriebserlaubnis droht sogar ein Widerruf der Approbation.

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