Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuergesetz - Nov. 2012

  • § 4 EStG - BFH schränkt großzügige Sichtweise des FG zum Nachweis für Gaststättenbewirtung ein

    Im Fall einer Gaststättenbewirtung ist zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen eine Rechnung beizufügen.

    Die ausgestellte Rechnung muss dabei den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten, sofern es sich nicht um eine Kleinbetragsrechnung handelt.

    Insoweit reichen selbst ausgestellte Eigenbelege oder Kreditkartenabrechnungen nicht aus, um Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu 70 % als Betriebsausgaben abzusetzen.

    Die sich aus § 4 Abs. 5 EStG ergebenden Voraussetzungen - schriftliche Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmer, Bewirtungsanlass sowie Höhe der Aufwendungen - reduzieren sich bei der Bewirtung in einer Gaststätte auf Anlass, Teilnehmer und vorhandene Rechnung.

    Das hat der BFH nun klarstellend geurteilt.

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