Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Mai 2022

  • § 3a EStG - Steuerfreier Sanierungsertrag

    Eine unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a EStG liegt nach einer aktuellen Entscheidung des FG Münster vor, wenn der Steuerpflichtige für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit, die Sanierungseignung und die Sanierungsabsicht nachweist.

    Hintergrund
    Gemäß § 3a EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei.

    - Sanierungsbedürftig i.S.v. § 3a EStG ist ein Unternehmen, wenn es ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.

    Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Ertrags- und Finanz-lage, des Verhältnisses der liquiden Mittel zur Höhe der Schul-denlast und der Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens.

    Jedenfalls dann, wenn ein Insolvenzantragsgrund vorliegt, liegt auch die Sanierungsbedürftigkeit vor.

    - Sanierungsfähigkeit bzw. Sanierungseignung ist gegeben, wenn das Überleben des Unternehmens durch den Schulden-erlass und ggf. weitere Sanierungsmaßnahmen bei objektiver Betrachtung gesichert ist.

    - Sanierungsabsicht wird vermutet, wenn der Schuldner sanie-rungsbedürftig ist und der Erlass geeignet war, die Sanierung herbeizuführen.

    Der Antrag auf Anwendung des § 3a EStG stellt ein rück-wirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar.

    Entscheidung
    Das FG entschied im Aussetzungsverfahren, dass ernstliche Zweifel an einer Ablehnung der unternehmensbezogenen Sa-nierung bestehen würden.

    Zwar waren nicht alle Zweifel zum Vorliegen der Voraus-setzungen des § 3a EStG ausgeräumt. Dies ist im Hauptsache-verfahren zu klären.

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