Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - März 2019

  • Rechtsanwältin erhält Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung

    Die befürchtete Abmahnwelle nach dem Inkrafttreten der DSGVO ist zwar ausgeblieben,

    Grund zur Entwarnung ist das aber nicht.

    Das LG Würzburg (13.9.18, 11 O 1741/18 UWG) hatte im einstweiligen Verfahren über eine Abmahnung auf Grundlage der DSGVO zu entscheiden.

    Sachverhalt
    Gegenstand waren eine sehr kurze Datenschutzerklärung im Impressum, fehlende Angaben zum Verantwortlichen, zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie zu Art und Zweck von deren Verwendung, zur Erklärung zur Weitergabe von Daten, über Cookies, Analysetools sowie insbesondere die fehlenden Belehrungen über Betroffenenrechte und der Hinweis zur Möglichkeit, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

    Gegenstand war außerdem die fehlende Verschlüsselung des Internetauftritts, der ein Kontaktformular zur Datenerhebung umfasste.

    Entscheidung
    Der Rechtsanwältin wurde per Urteil untersagt, für ihre be-rufliche Tätigkeit ihre unverschlüsselte Homepage ohne Daten-schutzerklärung zu betreiben.

    Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EURO, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, sowie die Verhängung einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angedroht.

    Ausgehend von der sehr knappen Urteilsbegründung handelt es sich um elementare Anforderungen der DSGVO, deren Um-setzung mit relativ geringem Aufwand möglich ist.

© 2019 - IWW Institut