Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Abgabenordnung - März 2018

  • Finanzämter kontrollieren verstärkt die Bargeldbranche dank Kassen-Nachschau

    Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist in einer Pressemitteilung vom 2.2.2018 auf verstärkte Kontrolle der Bargeldbranche hin.

    Die Begründung dazu lautet folgendermaßen:
    Um den fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unter-stützen und den Steuerbetrug zu erschweren, gibt es seit dem 1.1.2018 die Kassen-Nachschau (§ 146b der Abgabenordnung, AO).

    Die Finanzämter können ohne Voranmeldung bei Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.

    Welche Rahmenbedingungen gelten für die ab Jan. 2018 mögliche Kassen-Nachschau?
    Die Prüfung erfolgt grundsätzlich ohne Voranmeldung und wird von ein bis zwei Bediensteten durchgeführt.

    Die Prüfer weisen sich als Angehörige des Finanzamts aus und händigen ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aus.

    Was wird bei der Kassen-Nachschau überprüft?
    Der Fokus liegt auf der Prüfung des Kassensystems. Der Prüfer kann die gespeicherten Daten und die Programmierung ein-sehen oder Daten für eine spätere Kontrolle auf einem Daten-träger mitnehmen.

    Ist eine Kassen-Nachschau auch bei Betrieben ohne Kassen-System zulässig?
    Im Interesse der Wettbewerbsgleichheit werden Unternehmen ohne Kassensystem nicht besser gestellt als solche mit einer Registrier- oder PC-Kasse.

    Deshalb sind auch hier Kassen-Nachschauen möglich.

    Die Prüfung beschränkt sich zumeist auf eine Zählung des in der Kasse befindlichen Geldes (Kassensturzprüfung) sowie die Tageskassenberichte für die Vortage.

    Können auch andere Unternehmensbereiche geprüft werden?
    Je nach Branche kann die Kassen-Nachschau auch mit einer unangemeldeten Lohnsteuer-Nachschau gekoppelt werden.

    Hierbei wird festgestellt, welche Arbeitnehmer tätig sind und wie die lohnsteuerlichen Aufzeichnungen geführt werden.

    Hinsichtlich der Ermittlung der Arbeitszeiten können die nach dem Mindestlohngesetz zu führenden Aufzeichnungen zum Arbeitsbeginn und Arbeitsende auch für steuerliche Zwecke ein-gesehen werden.

    Was empfiehlt die Finanzverwaltung den Unternehmen der Bargeldbranche?
    Bestehen Unsicherheiten, ob das Kassensystem alle gesetz-lichen Anforderungen erfüllt, regt die Finanzverwaltung an, einen Steuerberater für den rechtlichen Teil und ggf. einen Kassenfachhändler für den technischen Bereich hinzuzuziehen.

    Darüber hinaus hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen Informationsschreiben zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuch-führung veröffentlicht.

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