Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
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D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umsatzsteuer II - Juli 2011

  • Das BMF hat ein Schreiben zur Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter veröffentlicht, aus dem sich gravierende Änderungen für die Übertragung anderer immaterieller Wirtschaftsgüter wie z.B. eines Firmenwerts oder eines Kundenstamms ergeben.

    Die Übertragung solcher immaterieller Wirtschaftsgüter ist nunmehr eine sonstige Leistung im Sinne des § 3 Abs. 9 S. 1 UStG. (BMF 8.6.11 IV D 2 - S 7100/08/10009 :001)

    Nicht der Umsatzsteuer unterliegen zwar nach wie vor der Verkauf:

    - der gesamten Praxis als nicht steuerbare Geschäftsver-äußerung im Ganzen,

    - eines gesondert geführten Teils der Praxis (Teilbetrieb) als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen,

    - eines Gesellschaftsanteils an einer Gemeinschaftspraxis (keine wirtschaftliche (unternehmerische) Tätigkeit).

    Andere Veräußerungsvorgänge werden aber umsatzsteuerlich beachtlich, weil die (isolierte) Veräußerung eines Praxiswertes keine Lieferung mehr darstellt, sondern als sonstige Leistung (Dienstleistung) zu betrachten ist.

    Folglich ist kein Raum mehr für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 28 UStG.

    Unter anderem folgende Gestaltungen werfen nun Fragen auf:

    Ein Arzt veräußert einen Teil seiner Einzelpraxis zwecks Gründung eine Gemeinschaftspraxis mit dem Erwerber und erhält hierfür eine Ausgleichszahlung ins Privatvermögen.

    Ein Arzt verkauft seinen vertragsärztlichen Patientenstamm unter Ausschreibung seiner Zulassung und führt die Einzelpraxis zukünftig als rein privatärztliche Einzelpraxis.

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