Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Familienentlastungsgesetz - Jan. 2019

  • Familienentlastungsgesetz verabschiedet

    Der Bundesrat hat am 23. November 2018 unter anderem dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt.

    Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend in 2019 in Kraft treten.

    Mehr Kindergeld ab Juli 2019
    Ab Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um zehn EUR pro Kind und Monat.

    Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 EUR, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 EUR monatlich.
    Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst. Er steigt ab 01.01.2019 und 01.01.2020 um jeweils 192 EUR.

    Grundfreibetrag wird erhöht
    Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grund-freibetrags aus.

    Von derzeit 9.000 EUR jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9.168 EUR an, 2020 dann auf 9.408 EUR.

    Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

    Ausgleich der kalten Progression
    Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progres-sion, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden.

    Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben.

    Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 %, für 2020 eine von 1,95 % an.

    Verkündung und Inkrafttreten
    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Ver-kündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in weiten Teilen zum 01.01.2019 in Kraft treten.

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