Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Tipps und Tricks zum Jahresende 2013

  • Einkommensteuer allgemein

    Da sich die Tarife für die Einkommen- und Abgeltungsteuer 2014 mit Ausnahme des leicht anziehenden Grundfreibetrags nicht verändern, lohnt das Verlagern oder Vorziehen von Einnahmen und Ausgaben meist nur, sofern Unterschiede in der Höhe des individuellen Gesamteinkommens mit entsprechend unterschiedlicher Steuerprogression in beiden Jahren erwartet werden.

    Auswirkungen ergeben sich eher aus einer geplanten Hochzeit oder wenn Ehegatten aufgrund einer Trennung in 2012 letztmalig Splitting erhalten.
    Beides gilt nun auch bei der Gründung oder Beendigung einer Lebenspartnerschaft. Bei der Verlagerung von Einkünften vor oder ab Neujahr sind Zins- und Liquiditätswirkungen zu berücksichtigen, wenn etwa hohe Investitionen nur aus steuerlichen Gründen vorgezogen werden sollen.

    Bei der Umsetzung von Strategien sollten vor allem die zumeist bereits 2013 geltenden Neuregelungen durch das Amtshilfe-richtlinie-Umsetzungsgesetz berücksichtigt werden, etwa beim Bundesfreiwilligendienst oder beim freiwilligen Wehrdienst der Kinder.
    Hinzu kommen diverse neue Verwaltungsanweisungen und eine Vielzahl von Grundsatzurteilen des BFH – sowohl im betrieb-lichen als auch privaten Bereich.
    Zu beachten sind die Erleichterungen beim Reisekostenrecht ab 2014 und die Änderungen bei Organschaften und den Gewinnabführungsverträgen durch die Vereinfachung der Unternehmensteuer.

    Aufgrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung sollten Steuer-berater bei der elektronischen Übermittlung von Steuer-erklärungen vorsichtig sein. Sie trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, wenn sie dem Mandanten nur das komprimierte Formular zur Überprüfung aushändigen und zuvor nicht den vollständigen Sachverhalt ermittelt hatten.

    Ein in der komprimierten Steuererklärung unberücksichtigter Abzugsposten kann dann nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden.
    Um Haftungsrisiken vorzubeugen, sollte der Steuerberater die Papier-Vordrucke den Mandanten aushändigen und deren Freigabe durch die Unterschrift dokumentieren. Das bietet dem Steuerpflichtigen zudem die Möglichkeit, die erklärten Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
    Die Finanzverwaltung wird Anfang 2014 die Möglichkeit er-öffnen, zur Erleichterung der Erstellung der Einkommensteuer-erklärungen eine Vielzahl der zum Steuerpflichtigen ge-speicherten Daten einsehen und abrufen zu können.

    Unter dem Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung werden insbesondere solche Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Der Umfang der bereitgestellten Daten soll sukzessive erweitert werden.
    Für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine soll eine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Vollmachts-daten an die Finanzverwaltung eingerichtet werden. Um die gespeicherten Daten abrufen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im Elster-Online-Portal anmelden und authentifizieren.

    Näheres zum neuen Verfahren hinsichtlich der vorausgefüllten Steuererklärung enthält ein BMF-Schreiben von Mitte Oktober 2013.

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