Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

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Anteilsveräußerung - April 2012

  • Gesamtvertragskonzept ist maßgeblich für wesentliche Beteiligung

    Eine wesentliche Beteiligung im Sinne von § 17 EStG (alte Fassung) ist nicht anzunehmen, wenn im Zuge mehraktiger Anteilsübertragungen zwar vorübergehend in der Person eines Gesellschafters die Beteiligungsgrenze von 25 Prozent (nach altem Recht) überschritten wird, dieser Gesellschafter nach dem Gesamtvertragskonzepts aber endgültig nur mit 25 Prozent beteiligt werden soll und auch wird (BFH, Urteil vom 5.10.2011, Az. IX R 57/10).

    Im Streitfall ging es um die Beteiligung an einer GmbH

    Im Rahmen eines Notartermins waren mehrere Anteils-übertragungen sowie eine Kapitalerhöhung vereinbart worden, die im Ergebnis zu einer Beteiligung der Klägerin von genau 25 Prozent führen sollten und auch führten.

    Lediglich aus technischen Gründen hatte die Klägerin vor der abschließenden Kapitalerhöhung vorübergehend die maß-gebliche Beteiligungsschwelle überschritten.

    Mit dieser Beteiligung war jedoch nach dem Willen aller Vertragsbeteiligten keinerlei wirtschaftliche Verfügungsbe-fugnis verbunden. Darauf stellt der BFH ab und lässt den bloß technischen Durchgangserwerb - entgegen seiner früheren Rechtsprechung - nicht mehr ausreichen.

    Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 21.3.2012

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