Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

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Steuerrechtlicher Klärungsbedarf - Sept. 2021

  • Tarifermäßigung für Corona-Hilfen?

    In den Finanzämtern gehen vermehrt Einsprüche gegen Steuer-bescheide 2020 ein, bei denen das Finanzamt Corona-Hilfen be-steuert.

    Die Einspruchsführer beantragen die Anwendung einer Tarifer-mäßigung, weil es sich bei den staatlichen Corona-Hilfen um Entschädigungen handelt.

    Nachfolgend erhalten Sie erste Informationen, wie die Finanz-verwaltung diese Sachverhalte steuerlich einstuft.

    Finanzverwaltung qualifiziert Corona-Hilfen als Zuschuss
    Die Finanzverwaltung qualifiziert die betriebliche Corona-Hilfe, für die keine Rückzahlungsverpflichtung besteht, steuerlich nicht als Entschädigung, sondern als Zuschuss.

    Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil nach R 6.5 Abs. 1 Satz 1 EStR, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines ‒ zumindest auch ‒ in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschuss-empfänger zuwendet.

    Nur wenn ein Eigeninteresse des Leistenden fehlt, liegt nach R 6.5 Abs. 1 Satz 2 EStR kein Zuschuss vor.

    Die öffentliche Hand als auszahlende Stelle, die von der Corona-pandemie negativ betroffene Unternehmer aus strukturpoli-tischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Grün-den mit den Corona-Hilfen unterstützt, tätigt die Zahlungen also auch in ihrem Interesse.

    Aufgrund dieses Eigeninteresses der öffentlichen Hand handelt es sich bei den Corona-Hilfen nicht um eine Entschädigung im Sinn von § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG, sondern um Zu-schüsse.

    Die Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG ist damit nicht eröffnet.

    Eine Tarifermäßigung ist nach Auffassung der Finanzverwaltung zudem in der Regel wegen der fehlenden Außerordentlichkeit (Zusammenballung) der Einkünfte zu verneinen, weil die staat-lichen Corona-Hilfen regelmäßig geringer ausfallen werden als die entgangenen Betriebseinnahmen.

    PRAXISTIPP
    Es bleibt abzuwarten, ob sich die Finanzgerichte dieser Argu-mentation anschließen werden.

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