Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

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Kapitalabfindung - Sept. 2020

  • Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente
    Anwendung der Fünftelmethode?


    In der Praxis stellt sich die Frage, ob eine Kapitalabfindung aus einer Riester-Kleinbetragsrente im Rahmen der Fünftelmethode ermäßigt besteuert wird oder nicht.

    Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Man-dant für die Anwendung der Fünftelmethode erfüllen muss und wie Sie Ihrem Mandanten alle Chancen auf eine günstigere Be-steuerung wahren.

    Grundsätze zur Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbe-tragsrente
    Die Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente unterliegt nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe der nachgelagerten Be-steuerung.

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 ist nach § 22 Nr. 3 Satz 13 EStG allerdings eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der Fünftelmethode nach § 34 Abs. 1 EStG möglich.

    Bis einschließlich 2017 ist nach bisheriger Verwaltungsauf-fassung die ermäßigte Besteuerung ausgeschlossen.

    Hoffnung durch Urteil des Bundesfinanzhofs
    Die Verwaltungsauffassung für die Besteuerung für die Zeit-räume bis einschließlich 2017 teilt der BFH nicht.

    In einem neueren Urteil stellten die Münchner Richter jetzt klar, dass aufgrund der mehrjährigen Beitragszahlung grundsätzlich von einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auszugehen ist.

    Dies hat zur Folge, dass die ermäßigte Besteuerung grundsätz-lich in Betracht kommt (BFH 11.6.19, X R 7/18).

    PRAXISTIPP
    Der BFH fordert als zusätzliches Kriterium jedoch die Außer-ordentlichkeit der Einkünfte.

    Zur Klärung dieser Frage hat der BFH das Verfahren an das FG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

    Die Richter des FG müssen im zweiten Rechtsgang nun prüfen, ob die Kapitalisierung laufender Rentenansprüche im Bereich der Altersvorsorgeverträge i. S. d. § 82 ff. EStG als atypisch anzusehen ist und die Kapitalabfindung deshalb ermäßigt be-steuert werden kann.

    Verhaltensknigge zur Wahrung der Rechte des Man-danten
    Das Urteil des BFH und die Zurückweisung des Verfahrens an das FG hat für Steuerberater und ihre Mandanten folgende Signalwirkung:

    - In der Steuererklärung des Mandanten für Veranlagungs-zeiträume bis einschließlich 2017 sollte für eine Kapital-abfindung einer Riester-Kleinbetragsrente stets die ermäßigte Besteuerung im Rahmen der Fünftelmethode beantragt werden.

    - Lehnt das FA ab, sollte gegen nachteilige Steuerbescheide des Mandanten in vergleichbaren Fällen Einspruch eingelegt wer-den.

    - Mit Hinweis auf das Urteil des BFH (X R 7/18) sollte das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO beantragt werden.

    - Die Verfahrensruhe kann auch unter Hinweis auf zwei weitere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zur gleichen Thema-tik begründet werden (BFH, X R 39/17 und X R 24/18).

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