Aktuelle Steuernews
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Grundsteuer - Nov. 2022
- Grundsteuererklärung
Erbengemeinschaft - Eine gemein-same Erklärung pro Aktenzeichen
ist erforderlich
Erbengemeinschaften sind sogenannte „Gesamthandsgemein-schaften“.
Das bedeutet, mehrere Personen sind in diesem Fall gemein-sam Eigentümer von geerbtem Grundbesitz.
Für die abzugebende Erklärung zur Feststellung des Grund-steuerwerts (Feststellungserklärung) müssen alle Erben ge-meinsam eine Feststellungserklärung pro Aktenzeichen (unbe-bautes oder bebautes Grundstück oder land- und forstwirt-schaftliche Fläche und Betrieb) abgeben.
Ein Aktenzeichen kann dabei mehrere Grundstücke umfassen.
Nur eine Erklärung und ein Ansprechpartner für alle Erben erforderlich
Die Erklärung kann durch ein Mitglied der Erbengemeinschaft oder nahe Angehörige, die bereits über ein ELSTER-Benutzer-konto verfügen, übermittelt werden.
Die Einrichtung eines neuen Benutzerkontos ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Gleiche Vorgehensweise gilt bei Grundstücksgemeinschaften.
Hier müssen jedoch die Eigentumsanteile der Beteiligten in der Erklärung angegeben werden.
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