Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Rechtsanwältin Annette Sieckmann a
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Grundsteuer - Nov. 2022

  • Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft - Eine gemein-same Erklärung pro Aktenzeichen ist erforderlich

    Erbengemeinschaften sind sogenannte „Gesamthandsgemein-schaften“.
    Das bedeutet, mehrere Personen sind in diesem Fall gemein-sam Eigentümer von geerbtem Grundbesitz.

    Für die abzugebende Erklärung zur Feststellung des Grund-steuerwerts (Feststellungserklärung) müssen alle Erben ge-meinsam eine Feststellungserklärung pro Aktenzeichen (unbe-bautes oder bebautes Grundstück oder land- und forstwirt-schaftliche Fläche und Betrieb) abgeben.

    Ein Aktenzeichen kann dabei mehrere Grundstücke umfassen.

    Nur eine Erklärung und ein Ansprechpartner für alle Erben erforderlich
    Die Erklärung kann durch ein Mitglied der Erbengemeinschaft oder nahe Angehörige, die bereits über ein ELSTER-Benutzer-konto verfügen, übermittelt werden.

    Die Einrichtung eines neuen Benutzerkontos ist in diesem Fall nicht erforderlich.

    Gleiche Vorgehensweise gilt bei Grundstücksgemeinschaften.

    Hier müssen jedoch die Eigentumsanteile der Beteiligten in der Erklärung angegeben werden.

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