Büro von Harald Sievers

Logo - Harald SieversHarald Sievers .
Steuerberater .
Matthias-Claudius-Straße 9 .
D-24589 Nortorf .

in Kooperation mit a
Fachanwältin für Steuerrecht a
Annette Sieckmann a
www.recht-trifft-steuern.de a

Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Einkommensteuer - Nov. 2014

  • § 9 EStG - Verlust einer Darlehensforderung
    als Werbungskosten des Arbeitnehmers


    Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeit-geber kann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen, als der Arbeitnehmer anderenfalls keine Entlohnung für seine Arbeitsleistung er-halten hätte, ohne seinen Arbeitsplatz erheblich zu gefährden.

    Sachverhalt
    Der als Werbungskosten geltend gemachte Verlust resultierte aus dem Umstand, dass über das Vermögen des Arbeitgebers, einer GmbH, das Insolvenzverfahren eröffnet worden war und die Gesellschaft aufgelöst wurde.
    Der Insolvenzverwalter hatte dem Steuerpflichtigen mitgeteilt, dass seine Forderung gegenüber der GmbH als nachrangige Forderung aller Voraussicht nach nicht berücksichtigt werden könnte.

    Entscheidung
    Während das FA die Auffassung vertrat, bei dem Forderungs-verlust handele es sich um einen steuerunerheblichen Vorgang in der privaten Vermögenssphäre, sahen dies FG und BFH anders.
    Zwar gilt der Grundsatz, dass bei einem Verlust der Darlehens-valuta Aufwendungen, die das Kapital selbst betreffen, wie Anschaffungskosten, Tilgungszahlungen oder der Verlust des Kapitals selbst, im Rahmen der Einkunftsart des § 20 EStG grundsätzlich nicht abziehbar sind.

    Der Verlust der Darlehensforderung kann jedoch als Werbungs-kosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlusts aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat und nicht die Nutzung des Geldkapitals zur Erzielung von Zinseinkünften im Vordergrund stand.

    Als Indiz (nicht aber als unabdingbare Voraussetzung) für solche beruflichen Gründe gilt beispielsweise der Umstand, dass ein außenstehender Dritter, insbesondere eine Bank, kein Darlehen mehr gewährt hätte.

    Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeit-geber kann daher insoweit zu Werbungskosten bei den Ein-künften aus nichtselbstständiger Arbeit führen, als der Arbeit-nehmer anderenfalls keine Entlohnung für seine Arbeitsleistung erhalten hätte, ohne seinen Arbeitsplatz erheblich zu ge-fährden.

© 2014 - IWW Institut