Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Beratungspflichten - Mai 2019

  • Informationspflicht eines Steuerberaters bei bevorste-hender Gesetzesänderung
    von StB Janine Peine, Lüneburg, www.bust.de

    Ein Steuerberater ist verpflichtet, sich über mögliche Änderung-en des Steuerrechts über allgemein zugängliche Quellen zu unterrichten und seine Mandanten auf Maßnahmen zur Abwehr von drohenden Nachteilen hinzuweisen. So lautet das aktuelle Urteil des OLG Köln.

    Sachverhalt
    Kurz nach der Einführung des § 13b Abs. 2 Nr. 4a ErbStG schenkte der Vater seinem Sohn KG-Anteile.

    Durch die Gesetzesänderung war die Übertragung nur noch zu 85 % anstatt zu 100 % von der ErbSt befreit.

    Der Sohn verlangte von der Steuerberaterin Schadenersatz, da diese die Schenkung früher hätte anraten müssen. Die Klage blieb jedoch erfolglos.

    Anmerkungen
    Die Steuerberaterin konnte durch Korrespondenz belegen, dass sie auf die geplante Gesetzesänderung rechtzeitig und um-fassend hingewiesen hatte.

    Das Mandat umfasste mehrere Unternehmen und Unter-nehmensanteile, die z. T. miteinander verflochten waren.

    Vor der Schenkung waren daher mehrere Umstrukturierungen erforderlich, um erhebliche ertragsteuerrechtliche Auswirkungen zu vermeiden.

    Die Steuerberaterin hatte zu Recht empfohlen, die Schenkung zurückzustellen und nicht voreilig zu handeln, auch wenn dadurch das Risiko einer Änderung des Erbschaftsteuerrechts eingegangen wurde. Zu berücksichtigen war auch, dass die tatsächlichen Werte schädlichen Verwaltungsvermögens wegen ausstehender Jahresabschlüsse nicht sicher beurteilt werden konnten.

    FAZIT
    Der Steuerberater ist im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet, den Mandanten umfassend zu beraten und unge-fragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten.

    Er hat seinen Mandanten möglichst vor Schaden zu schützen.

    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwen-digen Schritte vorzuschlagen.

    Die mandatsbezogenen erheblichen Gesetzes- und Rechts-kenntnisse muss der Steuerberater besitzen oder sich verschaf-fen.
    Neue oder geänderte Rechtsnormen hat er in diesem Rahmen zu ermitteln.

    Beachten Sie ...
    Der BGH hatte bereits 2004 das Thema auf der Agenda und urteilte folgendermaßen:

    Wird in der Tages- oder Fachpresse über Vorschläge zur Ände-rung des Steuerrechts berichtet, die im Falle ihrer Ver-wirklichung von dem Mandanten des Beraters erstrebte Ziele unter Umständen vereiteln oder beeinträchtigen, kann der Steuerberater gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten.

    Dies hat zu erfolgen, damit der Berater prüfen kann, ob es geboten ist, dem Mandanten Maßnahmen zur Abwehr drohender Nachteile anzuraten (BGH 15.7.04, IX ZR 472/00).

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