Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

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Umsatzsteuer - Mai 2011

  • BFH stärkt die Ansprüche des Fiskus im Insolvenzfall

    Aus einem vom Insolvenzverwalter vereinnahmten Entgelt einschließlich Umsatzsteuer muss die volle Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, entschied der BFH.

    Wird über das Vermögen eines Unternehmers, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, das Insolvenzver-fahren eröffnet, vereinnahmen Insolvenzverwalter häufig Forderungen aus Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verfahrenseröffnung erbracht hat. Diese Forderungen setzen sich aus dem Entgelt und dem Umsatzsteueranteil für die erbrachte Leistung zusammen. Zieht der Insolvenzverwalter zum Beispiel eine Forderung über 1.190 Euro ein, ist hierin bei Leistungen, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, ein Umsatzsteueranteil von 190 Euro enthalten.

    Bisher wurde die Forderung in der Praxis der Insolvenzverwaltung in voller Höhe für die Masse vereinnahmt, so dass der Fiskus den Umsatzsteueranspruch nur als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle anmelden konnte und er lediglich wie ein Insolvenzgläubiger quotal befriedigt wurde. Trotz Vereinnahmung des vollen Steueranteils von 190 Euro durch den Insolvenzverwalter erhielt der Fiskus danach bei einer Insolvenzquote von beispielsweise 5 % nur 9,50 Euro.

    Der BFH ist dem für den Sonderfall der Istbesteuerung bereits in der Vergangenheit entgegentreten, so dass die vom Insolvenzverwalter vereinnahmte Umsatzsteuer für eine vor Verfahrenseröffnung erbrachte Leistung in diesem Fall eine voll zu befriedigenden Masseverbindlichkeit ist. Nach dem jetzt veröffentlichten Urteil gilt dies auch, wenn der Unternehmer der Sollbesteuerung unterliegt.

    Das Urteil führt im Vergleich zur bisher allgemein geübten Praxis zu einer deutlichen Schmälerung der Insolvenzmasse, weil nun auch im Fall der Sollbesteuerung der volle Umsatzsteueranteil als Masseverbindlichkeit an den Fiskus auszukehren ist (Urteil vom 9.12.2010, Az: V R 22/10). Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 13.4.2011

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