Büro von Harald Sievers

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Aktuelle Steuernews

Hier stellen wir Ihnen aktuelle Steuer Änderungen vor. Stets aktuell und kompetent. Sehen Sie bitte regelmäßig vorbei, damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Umsatzsteuer - Juni 2018

  • Inhaber eines Accounts bei E-Bay muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen

    Das FG Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass der Inhaber eines E-Bay-Accounts die Umsatzsteuer an das Finanz-amt abzuführen hat, auch wenn der Account von mehreren Ver-käufern genutzt wird. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Ac-count gemeinsam nutzen.

    Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform E-Bay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unter-nehmer.

    Sachverhalt
    Der Ehemann hatte 2001 auf der Internet-Auktions-Plattform E-Bay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen ausge-wählt.

    Sein Nutzerkonto schützte er durch ein Passwort vor dem unbe-fugten Gebrauch durch Dritte.

    Unter seinem Nutzernamen wurden über die Plattform E-Bay Verkäufe getätigt.

    Die Erlöse wurden dem Bankkonto der Eheleute gutgeschrieben.

    Nach einer anonymen Anzeige richtete die Steuerfahndungs-stelle ein Auskunftsersuchen an E-Bay über die unter dem Nutzernamen erzielten Umsätze.

    E-Bay listete bis Juni 2005 die einzelnen, über 1.000 Verkäufe auf.

    Das Finanzamt gab zunächst den Eheleuten Umsatzsteuerbe-scheide bekannt, die diese anfochten.

    Die dagegen erhobene Klage wies das FG ab.

    Der Bundesfinanzhof hob die Klage auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
    Es sei unklar, wem die Umsätze zuzurechnen seien.

    Die Eheleute führten aus, die Umsätze seien nach den Eigen-tumsverhältnissen an den verkauften Gegenständen aufzu-teilen.

    Es gebe drei Steuersubjekte.

    Der Ehemann, seine Ehefrau und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Eheleute seien jeweils als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Entscheidung
    Das FG hob die an die Eheleute gerichteten Umsatzsteuerbe-scheide auf.

    Das beklagte Finanzamt erließ dann an den Ehemann gerichtete Umsatzsteuerbescheide. Über dessen Klage entschied nun das FG.
    Das Gericht entschied, dass der Ehemann für die über den Ac-count erwirtschafteten Umsätze der Steuerpflichtige sei.

    Erläuterung
    Bei E-Bay stelle bereits das Einstellen in die Auktion ein binden-des Angebot dar, das der Meistbietende durch sein Angebot an-nehme.

    Bei solch einem Vertragsschluss sei für die Frage, wer Vertrags-partner des Meistbietenden und damit auch Leistungserbringer im umsatzsteuerlichen Sinne sei, entscheidend, wie sich das Versteigerungsangebot auf der Internetseite im Einzelfall dar-stelle.

    Werde für die Internetauktion ausschließlich der Nutzernamen verwendet, sei derjenige, der das Verkaufsangebot unterbreite, „aus der verständigen Sicht des Meistbietenden diejenige Per-son im Rechtssinne, die sich diesen anonymen Nutzernamen von dem Unternehmen „E-Bay“ bei Eröffnung des Nutzerkontos hat zuweisen lassen.“

    Der Käufer habe auch einen Anspruch auf Nennung dieser Pe-rson. Nur diese könne bei Leistungsstörungen zivilrechtlich auf Vertragserfüllung in Anspruch genommen werden.

    Diese Person sei der Unternehmer.
    Ein innerer Wille, über das Nutzerkonto auch Verkäufe anderer abzuwickeln, sei ohne Belang.

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